Förderung von Wärmepumpen

Förderung von Wärmepumpen

Warum Wärmepumpen gefördert werden

Wärmepumpen sind umweltfreundliche Heizsysteme – deshalb werden sie vom Staat gefördert. Die Energiewende zielt darauf ab, die erneuerbaren Energien so weit auszubauen, dass Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 signifikant reduziert werden. Wärmepumpen nutzen die Erdwärme, die Umgebungsluft oder das Grundwasser, um mittels Kältemittelkreislauf Wärme zu erzeugen. Für die Erzeugung einer Kilowattstunde (kWh) Wärme werden durchschnittlich 75 Prozent Umgebungswärme und lediglich 25 Prozent Strom aufgewendet. Wärmepumpen haben eine gute CO2-Bilanz. Ein weiterer Vorteil dieser Heiztechnik: Wärmepumpen sind nicht von dem im Klimapaket der Bundesregierung vereinbarten CO2-Preis betroffen. Seit 2021 wird der Betrieb von Heizungen mit fossilen Energieträgern (Gas, Öl) nämlich schrittweise teurer.

Beim Kauf einer Wärmepumpe leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und profitieren deshalb von attraktiven Förderungen. Erfahren Sie bei uns welche Förderungen es gibt, wie hoch sie sind und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Wir unterstützen Sie bei Ihrem Förderantrag!

BAFA, KFW, BEG: Wer fördert Wärmepumpenheizungen?

Förderungen erfolgen bisher zum einen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und zum anderen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die jeweiligen Förderprogramme (“Marktanreizprogramm Erneuerbare Energien” etc.) sind seit Januar 2021 unter der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zusammengefasst.

BEG im Überblick:

  • Gefördert wird der Einsatz einer Wärmepumpe wahlweise mit Zuschüssen oder Krediten.
  • Unterschieden wird zwischen der Förderung von Einzelmaßnahmen in Bestandsgebäuden und der Förderung von Wärmepumpen im Rahmen des Erreichens eines Energieeffizienzhaus-Standards.
  • Ein Antrag soll in Zukunft ausreichen, um sämtliche Förderangebote nutzen zu können. Bis jetzt werden Anträge immer noch übergangsweise entweder beim BAFA oder bei der KfW gestellt.
  • Seit dem BEG gibt es höhere Fördermittel für die energetische Sanierung.
  • iSFP-Bonus: Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozent möglich.

Alternativ können Kosten für Wärmepumpen zum Teil von der Steuer abgesetzt werden.

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